Umsatzsteuersenkung von 10 % auf 4,9 % ab 1. Juli 2026
Ab 1. Juli 2026 wird die Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel in Österreich von 10 % auf 4,9 % gesenkt. Hier erfahren Sie, was dafür in der snap Registrierkasse zu beachten ist.
Anlass
Der österreichische Gesetzgeber hat eine befristete Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel beschlossen.
→ Offizielle Information des BMF: Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel
Sofern Sie von dieser Regelung betroffen sind, ist eine Anpassung der Steuersätze in der snap Registrierkasse erforderlich.
Erforderliche Tätigkeit
Pflege des Steuersatzes (4,9%) im Customizing der snap Registrierkasse.
Die Anpassung erfordert einen Customizing-Auftrag.
Den neuen Steuersatz können Sie wie folgt pflegen:
Transaktion: /n/SNAP/RK_CD_CUST
Steuersätze pflegen
3. Neuen Eintrag für den Steuersatz 4,9 % hinzufügen
Der neue Steuersatz wird im Customizing als “Referenz-Steuersatz” gepflegt. Im Produkt stehen mehrere Referenz‑Steuersätze zur Verfügung. Bitte verwenden Sie für den neuen 4,9 %-Steuersatz den ersten noch nicht belegten Referenz‑Steuersatz, wie z.B. “Ref. Steuersatz 1”.
Datum: Steuersatz gilt ab 01.07.2026.
Das Ende der Frist wird vom Gesetzgeber festgelegt.Steuersatz: 4,9
Referenz St.satz: SPEC - Sondersteuersatz
Beispielhafter Eintrag:
Wichtiger Hinweis zum Belegdruck (RKSV)
Es gelten die Anforderungen des § 11 RKSV. Dieser normiert u.a., dass auf dem Beleg neben den Belegdaten der Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen auszuweisen ist. Daher ist ab 1. Juli 2026 auch der 4,9 % Steuersatz am Beleg auszuweisen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!