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Umsatzsteuersenkung von 10 % auf 4,9 % ab 1. Juli 2026

Ab 1. Juli 2026 wird die Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel in Österreich von 10 % auf 4,9 % gesenkt. Hier erfahren Sie, was dafür in der snap Registrierkasse zu beachten ist.

Anlass

Der österreichische Gesetzgeber hat eine befristete Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel beschlossen.

→ Offizielle Information des BMF: Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel 

Sofern Sie von dieser Regelung betroffen sind, ist eine Anpassung der Steuersätze in der snap Registrierkasse erforderlich.

Erforderliche Tätigkeit

Pflege des Steuersatzes (4,9%) im Customizing der snap Registrierkasse. 

Die Anpassung erfordert einen Customizing-Auftrag.

Den neuen Steuersatz können Sie wie folgt pflegen:

  1. Transaktion: /n/SNAP/RK_CD_CUST

  2. Steuersätze pflegen

      3. Neuen Eintrag für den Steuersatz 4,9 % hinzufügen

  • Der neue Steuersatz wird im Customizing als “Referenz-Steuersatz” gepflegt. Im Produkt stehen mehrere Referenz‑Steuersätze zur Verfügung. Bitte verwenden Sie für den neuen 4,9 %-Steuersatz den ersten noch nicht belegten Referenz‑Steuersatz, wie z.B. “Ref. Steuersatz 1”.

  • Datum: Steuersatz gilt ab 01.07.2026. 
    Das Ende der Frist wird vom Gesetzgeber festgelegt.

  • Steuersatz: 4,9

  • Referenz St.satz: SPEC - Sondersteuersatz

  • Beispielhafter Eintrag:

Wichtiger Hinweis zum Belegdruck (RKSV)

Es gelten die Anforderungen des § 11 RKSV. Dieser normiert u.a., dass auf dem Beleg neben den Belegdaten der Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen auszuweisen ist. Daher ist ab 1. Juli 2026 auch der 4,9 % Steuersatz am Beleg auszuweisen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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