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Deutsche Fiskalisierung - KassenSichV - Ihr Umsetzungspartner für eine vollintegrierte SAP® TSE

Kurzüberblick

Suchen Sie ein passendes Angebot einer Cloud-, Hardware oder Hybrid Lösung mit tiefer Integration in Ihr SAP ERP oder S/4HANA System?

Rüsten Sie Ihren Betrieb für die Kassensicherungsverordnung auf

Im Oktober 2020 wurde die neue „Kassensicherungsverordnung“ (kurz KassenSichV) aktiv. Um Strafzahlungen zu verhindern, muss Ihr Betrieb ab diesem Zeitpunkt gesetzeskonform sein, und das schließt Ihr SAP-System mit ein.

Mit unserer SAP integrierten TSE Lösung für ERP oder S/4HANA und unserer Erfahrung aus der Einführung der österreichischen Registrierkassenpflicht, erhalten Sie einen verlässlichen Partner und sorgen damit für eine reibungslose KassenSichV Aufrüstung Ihres Betriebes in Deutschland.

Damit Sie eine erste Analyse Ihrer Situation sowie ein Konzept für die passende Lösung erhalten, bieten wir SAP Anwendern für eine begrenzte Zeit einen Quick-Check (Beratung) im Umfang von 2 Stunden kostenlos.

Weiterführende Detailinfos: kassensichv.net

Ausgangssituation

Der deutsche Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen im "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen", GoBD und in der "Kassensicherungsverordnung – KassenSichV" festgelegt. snap bietet eine vollständige und in SAP integrierte TSE Lösung als onPremise oder Cloud Variante an. Oft wird auch eine Anbindung an Zahlungsterminals direkt aus SAP heraus gefordert, auch diese Anforderung läßt sich mit Hilfe unserer snapWARE Payment Agent, auch in Kombination, abbilden.

Unsere Projekterfahrungen zeigen, dass es sehr unterschiedliche Bedürfnisse und Ausgangssituationen in Unternehmen gibt! 

Profitieren Sie von langjährigen Erfahrungswerten 

Seit 2017 beschäftigen wir uns intensiv mit diesem Prozesskomplex und bieten eine in SAP integrierte Lösung an (gestartet hat Österreich). Unser Schwerpunkt ist eine hochintegrierbare Lösung für jene Unternehmen, die am POS direkt SAP einsetzen und jetzt eine TSE kompatibel mit S/4HANA oder ERP benötigen.

Unsere umfangreichen Erfahrungen beruhen auf zahlreichen Projekten um eine TSE (in Österreich RKSV) für verschiedenste Prozessabläufe als Softwarebaustein zu integrieren oder "Rund-um-Sorglos Paket" Integrationsprojekt durchzuführen. Typischer Weise müssen SAP Prozesse im Bereich SD  (Kundenauftrag/VA01, "echter" Barverkaufsprozess / Sofortverkaufsprozess,..), FI (Anzahlungen, FBCJ, Kassenbuch,..), Eigen- und Partnerentwicklungen um eine TSE erweitert werden.

SAP Empfehlungen und Lösungsvarianten

Mögliche Lösungsvarianten von SAP beziehen sich eher auf das Portfolio rund um das Zusatzprodukt "Customer Checkout" bzw. für die FBCJ gibt es derzeit eine eindeutige Meinung von SAP, daß keine TSE notwendig ist (bei Kunden wird diese Meinung nicht immer geteilt) bzw. wird ein eigenständiges Kassensystem empfohlen. Genau hier setzen wir an und meinen, bleiben Sie bei ihrem derzeitigen Ablauf, viele Kunden haben auch spezialisierte Kunden- und Partnerlösungen im Einsatz, die nicht ablösbar sind.

Die notwendigen Belegmerkmale für die Belegausgabepflicht sind in ihren bestehenden Formularen einbaubar,  DSFinV-K Exp ist integriert.

  • 2883388 - Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und FBCJ - SAP sieht derzeit keine Notwendigkeit in Bezug auf die KassenSichV
  • 2831577 - Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) für Deutschland ab 1.1.2020
  • 2912049 - Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und Waage

Unsere Unterstützungsleistungen für Sie

  • kostenloses Beratungsgespräch bis zu 2 Stunden
  • laufende Webinare
  • Beratung rund um das Thema KassenSichV
  • fertige, integrierbare Softwarelösung (z.B. über SAP Nachrichtenfindung)
  • Ansteuerung der TSE 
  • Beratungs- und Entwicklungsunterstützung

Ein- und Anbindung von Zahlungsterminals

Kontakt- oder berührungsloses Zahlen ist einerseits ein besseres Serviceangebot für Ihre Kunden als auch gerade in dieser bewegten Zeit fast unerläßlich. Wir bieten eine Softwareanbindungsmöglichkeit an Ihre Zahlungsterminals direkt aus SAP ABAP an. Sie können somit direkt den zu zahlenden Betrag an das Terminal übergeben und auch durch die Übergabe einer eindeutigen Zahlungsnummer die dahinter folgende Auszifferung / Ausgleich automatisieren.

KassenSichV für SAP
7 Punkte, die Sie wissen müssen

In unserem SAP KassenSichV White Paper erhalten Sie folgende Informationen:

  • Was macht SAP?
  • Erfahrungswerte aus Österreich
  • Gesetzliche Grundlagen der KassenSichV
  • TSE-Varianten & operational Environment
  • Unsere Empfehlung
  • Bonus-Information

Vorteile

  • Hoch integrative SAP Lösung
  • Einfach und schnell einsatzbereit
  • Standardisierte Vorgehensweise für effiziente & rasche Einführung
  • Alles-aus-einer-Hand vom SAP Partner
  • Registrierkassenfähiger SD Bar-/Sofortverkaufsprozess (VA01)
  • DSFinV-K Export
  • Abbildung der Kassen- und Organisationsstruktur
  • Customizing in SAP
  • Erfüllung KassenSichV
  • SAP Archiveinbindung

Features

  • vollständig in SAP integriert
  • On-Premise (Diebold Nixdorf) oder Cloud Lösung
  • Wird als SAP Transportauftrag ausgeliefert
  • Erweiter- und nutzbar für Eigenentwicklung (WD4A, Fiori & SAP GUI)
  • S/4HANA kompatibel

Schwerpunkt Kassenbuch und TSE

SAP Kassenbuch und KassenSichV

Viele nähern sich im SAP ERP oder S/4HANA dem Thema KassenSichV / TSE aka „Registrierkasse“ aus dem Bedarf der Führung eines Kassenbuches. Da es gesetzlich verpflichtend ist, ein Kassenbuch zu führen (GoBD), hat SAP eine Lösung entwickelt, die unter dem Namen Kassenbuch oder der Transaktion FBCJ bekannt ist. Laut SAP ist das Kassenbuch Teil eines „elektronischen Buchhaltungsprogrammes“ i.S.d. §1 Satz 2 der Kassensicherungsverordnung. Für das Kassenbuch gibt es auch verschiedene Ausprägungen in den SAP Industry Solutions (IS-M, IS-U, IS-T, PS-CD, FS-CD, FI-CAX).

Funktionalität des SAP Kassenbuch

Das Kassenbuch bietet Funktionalität rund um die Prozesskomplexe Einnahmen und Ausgabenverbuchung, Schecks, Anzahlungen, Ausgleich oder Auszifferung von offenen Posten, Anlagenbuchungen, Tagesabschluss, Journal (RFCASH20,..) Belegdruck und einiges mehr an (siehe Hinweis 532888 – FBCJ: Funktionalität im Kassenbuch). Kunden setzen das Kassenbuch im Standard ein und je nach Situation und aktivierter Industry Solution besteht auch im „Standard“ eine Integration zwischen dem SD-Modul und dem Kassenbuch oder auch nicht. Spezielle Erweiterungen im Z-Namensraum sind auch oft im Einsatz.

Beispielhafter Prozess

Ein Beispielprozess aus der Entsorgungsbranche kann folgendermaßen beschrieben werden: Sie haben Bauschutt, den sie entsorgen wollen. Vorort beim Entsorger wird auf einer Waage gewogen und Sie bezahlen bar. Zerlegt man diesen Vorgang gedanklich in SAP-Sprache wird aus dem erfassten Barverkauf eine SD Faktura erstellt, die in das FI übergeleitet wird. Zusätzlich führt der Zahlungseingang zu einem neuen Vorgang im Kassenbuch. Für den Ausgleich gibt es dann verschiedene Möglichkeiten.

Zu klärende Sachverhalte

Im Zuge der KassenSichV / TSE-Thematik stellen sich folgende Fragen:

  • Wie identifiziere ich die DSFinV-K relevanten Geschäftsvorfälle?
  • Welche Daten müssen gemäß DSFinV-K überhaupt gespeichert werden?
  • Wie exportiere ich dann aus SAP den geforderten DSFinV-K Bestand?
  • Wie protokolliere ich richtig und vollständig in eine TSE?
  • Wie erweitere ich den Belegdruck um die gesetzlichen geforderten Informationen?
  • Und selbstverständlich sollen diese Vorgänge einzeln aufgezeichnet, rechtlich sicher und einfach nachvollziehbar für die mögliche, externe Prüfung (Kassen-Nachschau!) sein.

Fazit

Kurz umschrieben: Es ist ein „kleines“, individuelles Projekt, oft verbunden mit der Anschaffung von Lizenzen und Hardware, selbst wenn eine CLOUD TSE eingebunden wird. Lösen lässt sich das Thema z.B. durch Einbau einer SAP ABAP basierten Cloud TSE-Lösung, denn eine „echte Hardware“ Kasse ist da keine schnelle Lösung. Informieren Sie sich gleich jetzt mittels Webinar oder unserem Quick-Check (https://kassensicherungsverordnung.snapconsult.com/).

Eine weitere Integrationsmöglichkeit: Gerade in diesen bewegten Zeiten soll auch „berührungslos“ bezahlt werden können. Auch die Einbindung eines Zahlungsterminals ist möglich, um Betrag und eindeutige Nummer für den automatischen Ausgleich des offenen Postens zwischen SAP und Terminal zu übermitteln. Zu den Infos über den Payment Agent

Kassensicherungsverordnung in Deutschland - who cares?

10 Milliarden Euro entgehen dem deutschen Fiskus jährlich durch fehlende Buchungen, falsch abrechnende Software und manipulierte Registrierkassen. Die mit 1. Januar 2020 in Kraft getretene Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) soll dem einen Riegel vorschieben, doch bei der Umsetzung sind viele Unternehmen säumig. Warum das so ist und wo die Gründe dafür zu suchen sind, erklären Christian Knell und Stephan Kaup.

„Im Prinzip ist es ganz einfach“, sagt Stephan Kaup. „Weil die Aufzeichnungen der Unternehmen in der Vergangenheit mangelhaft waren, stattet man die Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung aus, die vor Manipulation schützt. Zusätzlich wird eine Schnittstelle eingerichtet, mit der Finanzbehörden die Daten auswerten können“, erklärt der Digitalisierungsspezialist für Rechnungsprozesse  von der Firma Consult SK.

Rechtsgrundlage für das beschriebene Szenario ist die seit Jahresbeginn in Deutschland wirksame Kassensicherungsverordnung. Sie schreibt vor, dass Registrierkassen in der Lage sein müssen, Belege auszugeben, alle Transaktionen in einem unveränderbaren Protokoll zu speichern und diese Daten den Finanzbehörden über eine digitale Schnittstelle (DSFinV-K) zur Verfügung zu stellen. Die Kassen sind beim Finanzamt anzumelden und müssen zertifizierte Sicherheitseinrichtungen (TSE) anbinden, die gewährleisten, dass jeder Kassenvorgang mit einer Signatur versehen wird.

Die Umsetzung der geforderten Anti-Manipulations-Standards verlangt Unternehmen allerdings Einiges ab. „Unsere Kunden haben die Erfahrung gemacht, dass die Kassenpflicht von Bund und Ländern unterschiedlich und zum Teil unkoordiniert gehandhabt wird“, erklärt Stephan Kaup. So gilt die Belegausgabepflicht zwar schon seit 1. Jänner. Die Nichtbefolgung wurde aber nicht sanktioniert, manche Bundesländer haben die Frist auch kurzerhand verlängert. Neben divergierenden Terminen und fehlenden Sanktionen verstört vor allem die Tatsache, dass die ab 30. September vorgeschriebene Zertifizierung der TSE’s bislang noch gar nicht durchgeführt werden kann. Die Folge? Unter bestimmten Bedingungen werden die Fristen erneut verlängert – bis zum 30. März 2021. Wenig überraschend, dass auch diese Fristerstreckung nicht in allen Bundesländern gleich gehandhabt wird.

„Das erinnert sehr an die Einführung der Registrierkasse in Österreich vor drei Jahren“, sagt snap-Geschäftsführer Christian Knell. „Auch da gab es bis zuletzt Unklarheiten und große Fragezeichen bei der Interpretation der organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen.“ Denn auch in Österreich wurde lange gerätselt, wen genau die Registrierkassenpflicht überhaupt betrifft. „Einige unserer Kunden waren sehr überrascht, was sich letztendlich als „Bargeldprozess“ herausgestellt hat und welche konkreten Auswirkungen das auf Prozesse in SAP hatte“, sagt Christian Knell. Nachsatz: „Wir sprechen da von klassischen FI-Buchungen, dem Kassenbuch (der FBCJ, FPCJ bzw. FPCD) und viel Vertrieb (SD (Sales & Distribution) – manchmal kommen auch noch andere Exoten dazu.“ SAP übt sich bei dieser Thematik in Zurückhaltung. Der Hersteller überlässt die Implementierung den Unternehmen und bietet bis heute keine Standardlösung (Infostand Ende September 2020).

Kein last-minute Thema

Gerade weil es noch reichlich offene Fragen gibt, sollten sich Unternehmen rechtzeitig mit der Kassenpflicht beschäftigen. „Die Einführung ist ein Projekt, bei dem jedes Unternehmen seinen eigenen Weg finden muss. Dementsprechend muss sie organisiert und gemanagt werden“, sagt Christian Knell. Dass das Interesse am Thema mittlerweile auch in Deutschland groß ist, bestätigt Stephan Kaup: „Die Nachfrage nach konkreten Angeboten hat sich innerhalb der letzten sechs Monate verfünffacht“.

Kaup, der mit seiner Firma Consult SK in Deutschland zahlreiche namhafte Textil-, Lebensmittel- und Möbelhändler, etwa Tegut, Porta Möbel oder Ernstings Family betreut, hat schon frühzeitig versucht, seine Kunden zu sensibilisieren. Die Reaktionen waren ambivalent. „Manche Unternehmen haben sich den Konsequenzen der Kassensicherungsverordnung aktiv gestellt, alle relevanten Prozesse überprüft und, wo nötig, Anpassungen vorgenommen. Manche scheinen auf leider nicht existente out-of-the-box-Lösungen zu setzen und andere scheinen der Meinung zu sein, das Thema  würde sie nicht betreffen. Mit zunehmender Präsenz des Themas in den Medien stellen wir aber fest, dass sich diese Einstellung sehr rasch ändern kann.“

Auch hier sieht Christian Knell Parallelen zu Österreich: „Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass Plug-and-Play einfach nicht funktioniert, weil gerade Unternehmen, die mit SAP arbeiten, sehr verschiedene Prozessabbildungen, Module und Branchenlösungen im Einsatz haben.“ Die gute Nachricht: „Dank der bereits erfolgten Einführung in Österreich stehen konkrete Erfahrungswerte zur Verfügung. Egal, ob ein Kunde eine Eigenentwicklung, den SAP SD Barverkaufsprozess, nur FI, ein Kassenbuch. ein „exotischeres“ Modul oder eine spezielle Branchenlösung im Einsatz hat“, erklärt der langjährige SAP-Partner.

Gesetzeskonform und in der Praxis bewährt

„Um unsere Kunden in Deutschland bestmöglich zu unterstützen, haben Consult SK und snap ein Konsortium gebildet“, erklären Christian Knell und Stephan Kaup. Darin ist das Beste aus zwei Welten vereint: Großes Knowhow über die Prozesse und Anforderungen von Retail im deutschen Markt einerseits, sowie praktisch bewährtes Wissen zur Einführung und Umsetzung der Registrierkassenpflicht im SAP-Umfeld andererseits. „Das von snap entwickelte, praxiserprobte Add On stellt per ABAP die technische Basis für die Erweiterung, Protokollierung und Belegerzeugung her. Die Integration der geforderten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) im Standard realisieren wir beispielsweise mit der Cloud-TSE des Fiskalisierungsspezialisten Fiskaly“, sagt Christian Knell.

„Anfangs ging es nur darum, alle Daten unserer Kunden rund um den Kassenprozess zu archivieren. Das umfasste oft nur um zehn, manchmal aber auch um tausende Verkaufsstellen – selbstverständlich samt Bon, Kassenabschluss und natürlich Signatur. Mittlerweile ist es aber auch ein Thema der Gesamtdokumentation des Prozesses – von der Kasse bis zur Buchung in der Finanzbuchhaltung. Aktuell liegt der Fokus gerade auf der Fiskalisierung, die seit Jahren geltenden Verpflichtungen aus GDPdU und GoBD werden dabei oft vergessen oder verdrängt“, erklärt Knell. Potentielle Fehlerquellen, die dank der Zusammenarbeit von snap und Consult SK unterbunden werden, sagt Stephan Kaup, denn „durch die Anbindung unserer Lösungen helfen wir dabei, Daten gesetzeskonform vorzuhalten und zu verwalten. Und erfüllen dabei alle Nachweispflichten – auch über Systemgrenzen hinweg.“

Große Retailhäuser sind zwar in der Lage, über Kassensoftwarelösungen die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung zu erfüllen. Doch manchmal reicht das eben nicht aus, weil nebenbei auch noch in SAP Kassenbücher geführt werden, die dann nicht an eine TSE angebunden sind. Mit der von snap und Consult SK zur Verfügung gestellten Gesamtverwaltung können Unternehmen dank integriertem Ampel-System und Übersichts-Cockpit ihre Nachweispflicht lückenlos erfüllen. „Zudem ist unsere Lösung als einzige in der Lage, auf Aufforderung eines Finanzprüfers geforderte Belege tatsächlich und sofort vorzeigen zu können“, betonen Christian Knell und Stephan Kaup ein weiteres Asset ihrer Lösung.

Mit dem richtigen Partner klappt‘s

Trotz aller Unklarheiten und mangelhaften Vorgaben – und auch wenn die Deadline für die Umsetzung verlängert wird: die Kassensicherungsverordnung ist gesetzliche Realität und von den Unternehmen umzusetzen. Die Zeit dafür ist knapp, ja. Aber mit der entsprechenden Planung, der passenden Lösung und der Unterstützung durch fachlich kompetente und in der Praxis erfahrene Partner – wie dem Konsortium von snap Consulting und Consult SK – ist eine professionelle, gesetzeskonforme und vollintegrierte Umsetzung machbar.

Cloud TSE von fiskaly

Für unsere KassenSichV Lösung setzen wir auf die Produkte von fiskaly. Zur Info über fiskaly...

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Thomas Spannring

Product Manager snapWARE
+43 699 161 757 75
tsp@snapconsult.com
MGE

Markus Gerdenich

Senior Account Manager
+43 664 232 70 14
mge@snapconsult.com

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