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Stammdaten Finanz NL 2019.VOL1

XRechnung – Sind Sie vorbereitet?

Behalten Sie die Termine für das Inkrafttreten der gesetzlichen Vorgaben im Auge. Es gibt bereits Lösungen am Markt, die Rechnungen aus SAP in XRechnungen umwandeln und als XML-Datei zur Verfügung stellen.

Statement Paul Kürner – Experte Snap Consulting

„Es gibt bereits erste Tools am Markt, die Rechnungen aus einem SAP-System (SD/ISH-Modul, auch S/4 HANA-Systeme) in XRechnungen umwandeln und als XML-Datei zur Verfügung stellen. Diese XML-Files können anschließend im E-Rechnungsportal hochgeladen bzw. über PEPPOL dem Bund zugestellt werden. Idealerweise unterstützen die Tools auch das vollautomatische Senden von XRechnungen via E-Mail und Webservice. Somit können Sie die für die Zukunft geplanten Übertragungskanäle im E-Rechnungsportal ebenfalls nutzen. Manche Tools unterstützen auch noch weitere XML Varianten, wie zum Beispiel das österreichische ebInterface.“

Ein Standard für alle EU-Länder

Mit der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014, einigten sich alle Mitglieder der Europäischen Union unter anderem darauf, einen EU-weiten Standard für elektronische Rechnungen herauszubringen. Dieser Standard wurde am 28. Juni 2017 durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) in zwei Teilen - EN 16931-1:2017 und EN 16931-2:2017- veröffentlicht. Die Europäische Kommission hat diese beiden ersten Teile am 17. Oktober 2017 in ihrem offiziellen Journal referenziert

„Alles muss, nichts kann“

Ab dem 18. April 2019 müssen alle zentralen öffentlichen Auftraggeber, die unter diese Richtlinie fallen, in der gesamten EU elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Dezentralen öffentlichen Auftraggebern können – je nach Mitgliedstaat – weitere 12 Monate Umsetzungszeit gewährt werden (also bis zum 18. April 2020). Aber Vorsicht, in Deutschland gelten aufgrund der nationalen  E-Rechnungs-Verordnung  andere Fristen, nämlich der 27. Nov. 2018 für die obersten Bundesbehörden bzw. der 27. Nov. 2019 für sonstige Bundesbehörden.

Aufgepasst

Sobald eine elektronische Rechnung den Anforderungen der Europäischen Norm (EN 16931) entspricht und es sich um eine der zwei gültigen Syntaxen (UBL 2.1 oder UN/CEFACT CII 16B) handelt, muss der Empfänger diese entgegennehmen und verarbeiten. Die EU-Richtlinie verpflichtet zwar nur öffentliche Auftraggeber zum Empfang elektronischer Rechnungen, jedoch haben einige Mitgliedstaaten, wie Deutschland und Frankreich, ihre Gesetzgebung verschärft. Sie verpflichten auch Rech­nungs­stel­ler zum Versand elektronischer Rechnungen an den Bund. In Deutschland bedeutet dies, dass ab einem öffentlichen Auftragswert von € 1.000,- (§3 E-Rech-VO)  eine elektronische Rechnung an den Bund verpflichtend gesendet bzw. auch empfangen und verarbeitet werden muss.

XRechnung als neuer Standard in Deutschland

Durch die  XRechnung  werden die europäischen Vorgaben der EN 16931 entsprechend den nationalen Erfordernissen konkretisiert und erweitert. Der deutsche XRechnungs-Standard stellt also die nationale Spezifizierung der EN 16931 dar. Zum Vergleich: in Österreich spiegelt das ebInterface 5.0 die nationale Spezifizierung der europäischen Norm wider.

Wird es in Deutschland ein zentrales E-Rechnungsportal geben?

Seit dem Inkrafttreten der E-Rechnungs-Verordnung am 27. November 2018 stellt das Bundesministerium für Finanzen, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres und dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), ein Web-Portal (https://xrechnung.bund.de/) zur Übertragung von XRechnungen zur Verfügung. Die Plattform verfügt derzeit über zwei Übermittlungskanäle:

  • Weberfassung: elektronische Rechnungen im Standard XRechnung mittels eines geführten Webformulars manuell erstellen und übermitteln, und
  • Upload: elektronische Rechnungen im Standard XRechnung über ein Webformular hochladen und übermitteln. Zwei weitere Übermittlungskanäle sollen in naher Zukunft folgen. Genaue Termine sind derzeit noch nicht bekannt.
  • E-Mail: elektronische Rechnungen im Standard XRechnung per E-Mail oder De-Mail übertragen. 
  • Webservice: Übermittlung von XRechnungs-Dokumenten mit PEPPOL

 

Weiterführende Links:

XRechnung - der Standard zur elektronischen Rechnungsstellung

PEPPOL – Technischer Schnittstellenbeschreibung

E-Rechnungsportal DE

Deutsche E-Rechnungs-Verordnung

EU Richtlinie 2014/55/EU

 

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