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Stammdaten Finanz NL 2020.VOL1

Umsatzsteueränderung in SAP S/4HANA und SAP ERP umsetzen | Aritkel

Deutschland und Österreich senken befristet ihre Umsatzsteuersätze. Diese Anpassungen sind zuverlässig in Ihren SAP-Systemen abzubilden – und das extrem kurzfristig.

In Deutschland gelten von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 die reduzierten Sätze von 16% (statt 19%) und 5% (statt 7%). Österreich hat seine Umsatzsteuersätze nur für die Bereiche Kultur, Gastro und Medien gesenkt. Hier gilt – ebenfalls befristet bis Jahresende – ein Steuersatz von 5% (anstelle von 20%, 13% bzw. 10%).

Zur Durchführung haben sich die Finanzbehörden beider Länder bislang noch nicht geäußert. Betroffen sind aber voraussichtlich alle Prozesse, bei denen Preise mit Umsatzsteuer errechnet, dargestellt und verbucht werden. Die Zeit, um die IT-Systeme entsprechend zu überprüfen und anzupassen, ist deshalb extrem knapp.

Was bedeutet die Änderungen für Ihre SAP-Systeme?

Ob der alte oder der neue Steuersatz anzuwenden ist, hängt vom Zeitpunkt ab, in dem die Lieferung oder die Leistung als ausgeführt gilt. Diese Änderung des Umsatzsteuersatzes gilt neben den Umsatzerlösen auch für den sogenannten Eigenverbrauch – die Einfuhrumsatzsteuer. Insbesondere bei Rahmen- und Mietverträgen, Daueraufträgen, Teillieferungen sowie bei Voraus- und Anzahlungsvorgängen sind besondere Maßnahmen erforderlich.

Das betrifft sehr kurzfristig verschiedene SAP Anwendungsbereiche wie Einkauf, Verkauf und Finanzen, aber auch individuelle Entwicklungen, Schnittstellen und Formulare. Zu beachten ist auch, dass diese Änderungen zum Stichtag 31. Dezember 2020 wieder zurückgeändert werden müssen, aber in der Rückabwicklung von Altbelegen, etwa bei Gutschriften, weiterhin zu berücksichtigen sind.

Wir helfen Ihnen!

Wir von snap stellen für Sie ein modulübergreifendes Team bereit, das ihre Systeme analysiert und mit Ihnen die nötigen Anpassungen plant, bespricht und durchführt oder Sie in der Durchführung unterstützt. Der Support erfolgt per Webkonferenz und Fernzugriff auf Ihr System. Entsprechende Pakete bieten wir an, sobald die deutsche und die österreichische  Bundesregierung sowie SAP die erforderlichen Rahmenbedingungen und Parameter bekannt gegeben haben.

Sie können uns zu diesem Thema gern über Ihre bekannte Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner sowie über die E-Mail-Adresse ssi@snapconsult.com kontaktieren. Wir melden uns dann umgehend, um Sie bei den kurzfristig notwendigen Anpassungen zu unterstützen. Im Moment können wir Ihnen dafür noch Termine anbieten.

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